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mailto:info@hundepension-kufner-palm.de

Hier stellen wir Meldungen vor, die wir oder unsere Kunden in der Presse oder in den Medien zum Thema Hund gefunden haben. und f�hren sie unter Nennng der Quelle auf dieser Seite auf. Eine Garantie oder  Haftung �ber die Richtigkeit und Vollst�ndigkeit der Meldung kann daher leider nicht �bernommen werden Alle Angabe daher ohne Gew�hr, wir danken f�r Ihr Verst�ndnis .  

Allgemeiner Hinweis

Tiere im Sommer Unsere heimischen Haustiere kommen mit den sommerlichenTemperaturen hierzulande in der Regel gut zurecht, wenn wir ihnen die Anwendung ihrer sehr unterschiedlichen W�rmeregulations- mechanismen und das Aufsuchen von Schattenspendern erm�glichen,

Tiere d�rfen im Sommer nicht im Auto zur�ckgelassen werden!
Der W�rmeaustausch bei Hunden beispielsweise erfolgt �ber das Hecheln. Mit diesem sto�artigen Atemholen bei heraush�ngenderZunge werden mit bis zu 10 Atemz�gen pro Sekunde nahezu 100 Liter Luft in einer Minute ausgetauscht. Die angefeuchtete, warme Luft wird ausgesto�en, k�hlere eingeatmet. Dabei kann der K�rper viel Feuchtigkeit und damit W�rme abgeben. Diese Art der W�rmeregulation funktioniert jedoch nur, wenn die eingeatmete Umgebungsluft k�hler und weniger feucht ist als die ausgesto�ene und dem Hund gen�gend Wasser verf�gbar ist. Bei Au�entemperaturen �ber 30�C im Schatten steigt in wenigen Minuten die Raumtemperatur eines rundum verglasten PKW�s bis �ber 60� C an. Die Luftfeuchte im Wageninneren steigt durch die Atemluft des Hundes sehr schnell an und verhindert die lebensnotwendige Abk�hlung.. Der Hund erstickt oder erleidet einen Hitzeschlag. Es ist v�llig falsch anzunehmen, dass leicht ge�ffnete Seitenfenster eine ausreichende Frischluftzufuhr erm�glichen. Im Sommer in Autos eingesperrte Hunde, das ist Tierqu�lerei der schlimmsten Art.
Kleine Heimtiere und V�gel auf Balkonen sind in den Sommermonaten h�ufig Anlass f�r Beschwerden aufmerksamer Mitb�rgerinnen und Mitb�rger. Durchaus wohlmeinende Tierhalter stellen Tiere bei sch�nem Wetter auf ihre Balkone und verlassen dann ihre Wohnung, ohne Vorsorge f�r ausreichend Schatten zu treffen.
Bitte Tiere nur dann auf Balkone und Terrassen, wenn sie nicht derdirekten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind

http://www.welpen.de/kampfhunde/home.htm         

http://www.muenchen.de/referat/kvr/ordnung/tiere/kampf.htm   

 


 Einige interessante Urteile zur Hundehaltung gefunden in der Homepage www.umweltfibel.de


Widerruf der Haltungsgenehmigung wegen Ruhest�rung
1. Die Erlaubnis zur Tierhaltung kann widerrufen werden, wenn der Hund andere Mieter bel�stigt. Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist jedoch nicht zu vermeiden und mu� hingenommen werden.
AG Hamburg-Altona, Az.: 316a C 97/89 und
2. Gelegentliches Bellen ist kein Grund eine Haltungsgenehmigung zu widerrufen. Das kurze Anschlagen eines Hundes bei Besuch, das l�ngere verbellen fremder Personen, das heftige Begr��en naher Angeh�riger sind artgerechte Reaktionen des Tieres, die mit der Zustimmung zur Hundehaltung bereits in Kauf genommen worden sind.
AG Hamburg-Wandsbek, Az.: 716c C 114/90


Ein Hundehalter ist nicht verpflichtet, seine Hunde so zu halten, da� sie nur zu bestimmten Zeiten, nicht l�nger als 10 Minuten am St�ck und insgesamt nicht mehr als 30 Minuten am Tag bellen. So entschied das Landgericht Schweinfurt �ber die Klage eines Nachbarn wegen der L�rmbel�stigung. Damit wich das Gericht von einer vorangegangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts K�ln ab. LG Schweinfurt 21.2.1997 Az. 3 S 57/96


Hundekot , dazu AG D�sseldorf "Gesch�ft" in �ffentlichen Anlagen strafbar / Huntekot gef�hrdet Menschen  
Hundehalter machen sich strafbar, wenn sie den Kot ihrer vierbeinigen Begleiter auf �ffentlichen Pl�tzen und Wiesen liegen lassen. Dabei reiche eine "abstrakte Gef�hrdung von Menschen" durch den Hundekot als Straftatbestand aus, sagte die Vorsitzende Richterin Ruthmarie Linden-Betmann im D�sseldorfer Landgericht.
Die Neunte Strafkammer best�tigt eine Entscheidung des D�sseldorfer Amtsgerichts und verurteilte eine 42j�hrige Hundehalterin wegen fahrl�ssiger umweltgef�hrdender Abfallbeseitigung zu einer Geldstrafe von 300 Mark.
Erstmals wurde die anr�chige Angelegenheit damit auch in zweiter Instanz nicht als blo�e Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet. Ganz konkret ging es vor der 9. Strafkammer des Landgerichts um einen Hundehaufen, den der Neufundl�nder "Nemo" im April vergangenen Jahres (1998) auf eine Spielwiese im D�sseldorfer S�den gelegt haben soll. Ein Amtsrichter hatte "Nemos" Frauchen deshalb im August des vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 300 Mark verurteilt. Die Hundehalterin legte dagegen allerdings Revision ein und erzwang ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht..............."
.....Das Gericht folgte jedoch den Ausf�hrungen eines D�sseldorfer Gerichtsmediziners, der auf die besondere Gef�hrlichkeit von Hundekot hingewiesen hatte: Gerade auf Spielwiesen bestehe erh�htem Ma�e die M�glichkeit der Ber�hrung mit den F�kalien. Die in ihnen befindlchen Krankheitserreger k�nnten zu schwere, ja sogar zu lebensbedrohlichen Infektionen zum Beispiel mit Hundebandw�rmern oder Wundstarrkrampf f�hren. (AZ. wurde im Bericht nicht genannt) -/ M�rz 2000
http://umweltfibel.de/tier 

Vergiftungsf�lle bei Hunden h�ufen sich

Meldung  S�ddeutsche Zeitung Landkreis M�nchen  Ausgabe S�d  16/17.06.2001

Landkreis ..  Vor  D�ngemitteln, die zu t�dlichen Vergiftungen bei Hunden f�hren k�nnen, warnt das Starnberger Landratsamt. Laut der Tier�rztlichen Hochschule Hannover sind in diesem Jahr auff�llig viele Vergiftungsf�lle durch  Gartend�nger aufgetreten. Ursache sei die Aufnahme von Rizinusschrot, das h�ufig organischen Gartend�rgern beigemischt wird und hochgiftiges Rizin enth�llt. Sollten Hunde Vergiftungssymtome wie Erbrechen, blutiger  Durchfall, Kr�mpfe und Bewu�tseinsst�rungen aufweisen, r�t die Beh�rde einen Tierarzt aufzusuchen.  sap 

weitere Informationen zu Vergiftungen bei Haustieren bietet die Hochschule Hannover und die  Hochschule Z�rich

 http://www.vetpharm.unizh.ch/perldocs/index_x.htm 

 Gift in Tausenden G�rten ? FOCUS Nr.31 30.Juli2001

Die Aff�re um offenbar giftigen Gartend�nger weitet sich aus. Laut den Angaben der  f�hrenden Herstellerfirma Oscorna in Ulm d�rfte das Produkt in Deutschland pro Jahr etwa 4000 Hektar zum Sprie�en gebracht haben, die 55fache Fl�che der Bundesgartenschau in Potsham Ein Risiko f�r Kleinkinder sei nicht  auszuschlie�en, hei�t es im Landwirtschaftsministerium Niedersachsens; �Wir haben Berichte, dass ein Kind durch den D�nger Vergiftungen erlitten haben soll� F�r Hunde ist das D�ngemittel noch mindestens vier Wochen nach  dem Aufbringen gesundheitssch�dlich.

Mindestens 20 Hunde scheinen verendet zu sein, weil sie durch die mit lockenden Hornsp�nen versetzte, auf Grund ihres Rizingehaltes offenbar giftige Mischung fra�en. Oscorna nahm  das Produkt Ende Juni vom Markt.

Hannoversche Allgemeine  Hannover, 14.06.2001 19:05 Uhr

Hunde mit Rasend�nger vergiftet

 Drei Hunde aus Hannover und dem Umland sind in den vergangenen  Wochen qualvoll gestorben, mindestens sieben weitere sind schwer erkrankt. Sie alle haben nach den Erkenntnissen der Tier�rztlichen Hochschule Hannover (TiHo) den sehr gebr�uchlichen Pflanzend�nger "Oscorna  animalin" geschluckt, der als rein organisches Bioprodukt bundesweit vertrieben wird. Der D�nger enth�lt Rizinusschrot, das nach den Erkenntnissen der TiHo bei falscher Verarbeitung hochgiftig und auch f�r  Menschen lebensgef�hrlich sein kann. Die TiHo warnt ausdr�cklich davor, diesen D�nger zu verwenden.  Der 34-j�hrige Klaus Heil aus Sehnde hat am vergangenen Sonntag seinen Rasen ged�ngt, nach Gebrauchsanleitung  mit Streuwagen, und danach  bew�ssert. "Ich habe geglaubt, ich tue etwas Gutes, wenn ich einen rein organischen D�nger nehme. Ich habe mich sogar ausdr�cklich im Laden erkundigt, ob gef�hrliche Stoffe enthalten sind." Erst nach der Beregnung lie� Heil seine drei Mischlingshunde Ciro, Lara und Luna hinaus. Sie schn�ffelten intensiv am Gras und leckten daran. Eine halbe Stunde sp�ter die ersten Anzeichen einer  Vergiftung: Erbrechen, Durchfall, Apathie. Ciro ist in der Nacht zu Dienstag gestorben, Lara und Luna werden auf der Intensivstation der Tiho-Abteilung f�r kleine Haustiere noch behandelt, sind  aber noch nicht  au�er Lebensgefahr. Wie der TiHo-Veterin�rmediziner Uwe Kersten mitteilt, sind in den vergangenen Wochen sieben weitere Hunde mit diesen Vergiftungssymptomen behandelt worden, au�er Ciro sind zwei weitere Tiere gestorben. "Soweit wir von den Besitzern wissen, sind alle diese Hunde kurz zuvor mit ,Oscorna animalin� in Ber�hrung gekommen." Laut Kersten besteht "kein Zweifel" an einer Vergiftung durch den  Pflanzend�nger, der in mehreren Gartenm�rkten in Hannover und auch von der Raiffeisengenossenschaft vertrieben wird. Bereits Anfang der achtziger Jahre seien schon einmal mehrere Hunde durch dieses Produkt gestorben.  Der D�nger enthalte gemahlenes Rinderhorn, das die Tiere anlocke. Der gef�hrliche Bestandteil ist aber das Rizinusschrot. Dieses enth�lt Rizin, von dem nach einer medizinischen Analyse ein Gramm ausreicht, um  eineinhalb Millionen Meerschweinchen zu t�ten. Rizin verliert seine giftige Wirkung allerdings, wenn es stark erhitzt wird. Kersten vermutet, dass jetzt eine unbekannte Menge nicht ausreichend erhitzten  Rizinusschrots �ber den D�nger in den Handel geraten ist. Keinen Zweifel lassen die Veterin�rmediziner daran, dass "Oscorna animalin" auch f�r Menschen gef�hrlich sein kann - etwa, wenn ein Baby ged�ngte  Blumenerde in den Mund nimmt. Ein Gegengift gibt es nicht. Die Symptome f�r die Einnahme von Rizin sind Bl�sse, Zittern, Fieber, Erbrechen und starker Durst. Die in Nordrhein-Westfalen ans�ssige Herstellerfirma war  gestern wegen des Feiertages nicht zu erreichen.

 Achtung Vergiftungen von Hunden  auch durch �Schneckenkorn� m�glich !! die Vergiftungssymtome sind �hnlich.

Pressemitteilung OSCORNA-D�nger GmbH & Co.

21. Februar 2002

OSCORNA-D�NGEMITTEL FREI VON RIZINUSSCHROT

NAT�RLICH D�NGEN STEHT AUCH IN ZUKUNFT F�R DEN EINKLANG MIT MENSCH, TIER UND UMWELT

Ulm. Verbraucherschutz wird gro�geschrieben beim mittelst�ndischen D�ngemittelhersteller OSCORNA aus Ulm: Bereits im Sommer vergangenen Jahres wurden alle Produkte, die Rizinusschrot enthielten, im Rahmen einer gro� angelegten R�ckrufaktion aus dem Verkauf genommen. Ein Aufwand, der Kosten in Millionenh�he verursachte. Die Neuproduktion des D�ngers kommt zudem g�nzlich ohne Rizinusschrot aus.

Rizinusschrot gilt als ausgezeichneter Pflanzen-Rohstoff f�r Naturd�nger, den auch die Firma OSCORNA bis zum letzten Jahr f�r ihre Produkte nutzte. Eine gro�e Bedeutung kommt dabei der Bearbeitung des Rizinusschrotes zu. Um unbedenklich zu sein, darf es kein aktives Rizin enthalten. Dazu mu� es ausreichend erhitzt werden.

Im Sommer 2001 kam es zu Vergiftungen bei Hunden, die angeblich in Kontakt mit Naturd�nger gekommen waren. Obgleich der Hersteller des Rizinusschrotes sein Produkt ausdr�cklich als unbedenklich einstuft, reagierte die Firma OSCORNA unmittelbar auf diese Nachrichten und zog, in Abstimmung mit den zust�ndigen Fachbeh�rden, D�nger mit Rizinusschrot aus dem Verkauf zur�ck. Mehr noch: Um wirklich jedes Risiko auszuschlie�en, stellte dar�ber hinaus OSCORNA die Rezeptur seiner D�nger um. Seit Juli 2001 verzichtet das Unternehmen in der Herstellung seiner Produkte g�nzlich auf Rizinusschrot.

�Die Firma OSCORNA nimmt die Verantwortung gegen�ber Mensch, Tier und Natur sehr ernst�, best�tigt Professor Dr. Tobias Lenz, Produkthaftungsexperte der K�lner Soziet�t Graf von Westphalen, Fritze & Modest. Er f�hrt weiter aus: �Verschiedene D�ngemittelhersteller wurden im letzten Jahr von den zust�ndigen Beh�rden aufgefordert, rizinusschrothaltige D�nger, dieaktives Rizin enthalten, vom Markt zu nehmen. Meines Wissens war jedoch die Firma OSCORNA aus Ulm der einzige D�ngemittelhersteller, der dieser Empfehlung gefolgt ist.�

F�r das Familienunternehmen, das seit �ber 70 Jahren Naturd�nger ohne Chemie herstellt, war es selbstverst�ndlich, dem Schutz der Verbraucher sofort oberste Priorit�t einzur�umen. Ein Beispiel, das Schule machen sollte.

Ansprechpartner:OSCORNA-D�nger GmbH & Co.  Thomas Mayer   Gesch�ftsf�hrer    Erbacher Str. 41  86079 Ulm-Donautal   Telefon (0731)9 46 64-15   Telefax (0731)48 12 91 

Bitte beachten Sie auch die Informationen unter  http.://www.oscorna.de

Pirsch 17/2001  Seite 101       Grossbritanien  / England

Reisefreiheit f�r Hunde und Katzen

Zun�chst einmal lockert Gro�britanien  f�r ein Jahr die strikten Einreisebedingungen f�r Hunde und Katzen , die bisher eine halbj�hrige Quarant�ne unumg�nglich vorsahen.. Die im Pilotprojekt �Pet Traval Scheme�(PETS) fixierten Bedingungen und  Vorraussetzungen gelten zun�chst nur f�r ein Jahr  und nur f�r die meisten europ�ischen Staaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland. Das Haustier braucht einen Mikrochip (ISO-Norm 11784), der bereits vor einer  Tollwutimpfung unter die Haut eingepflanzt werden muss. Die Tollwutimpfung muss regelm��ig aufgefrischt werden. Nach dieser Impfung muss von speziell zugelassenen Labors ein Bluttest erfolgen, f�r den es eine amtliche  PETS-Tollwutimpfbescheinigunmg gibt.              Nach diesem Bluttest ist noch eine Wartezeit von sechs Monaten einzuhalten ! Au�erdem m�ssen die Tiere  24 bis 48 Stunden vor der Abreise gegen Bandw�rmer und Zecken behandelt werden, wof�r ebenfalls eine amtliche PETS-Bescheinigung ausgestellt werden muss. Ferner muss der Haustierbesitzer eine Erkl�rung unterschreiben,  da� sein Vierbeiner in den vorrangegangenen sechs Monaten nicht in einem vom Pilotprojekt ausgenommenen Land war. F�r die Einreise nach Grossbritanien sind nur bestimmte Routen und Unternehmen zugelassen. Der Seeweg von  Calais nach Dover: Hoverspeed, P&O Stena, Sea France. Der Seeweg von Cherbourg, Caen St.Malo oder Le Havre nach Portsmouth: Brittany Ferris, P&O European. Der Kanaltunnel von Croquelles nach Cheriton  (Eurotunnel): Zug. Der Luftweg vom Flughafen Amsterdam nach London Heathrow. British Midland Airways. Peter Heilen

Ausk�fte bietet die PETS Helpline Telefon (0044) 18133068 35 Infos auch im Internet   www.britischebotschaft .de   oder www.maff.gov .uk

Anmerkung von uns, Im Landkreis M�nchen erfolgt die Vorstellung des Haustieres beim Amtstierarzt, der �ber das Landratsamt M�nchen 089-6221-0   erreichbar ist. Noch immer warnen die Kreisverwaltungsbeh�rden vor der Gefahr der �bertragung des Virus der Maul und Klauenseuche (MKS) in Grossbritanien   Mit den langen Vorlaufzeiten d�rfte sich die Mitnahme von Hunden nur in den seltenden Faellen realisieren lassen. die Alternative die Hundepension Palm xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Einreisebestimmungen Bitte beachten Sie, dass sich die Vorschriften der einzelnen Länder kurzfristig ändern können. Nähere Auskünfte erteilen die Reisedienste, der Automobilclub, die jeweiligen Konsulate oder das zuständige Veterinäramt. Denken Sie bitte auch an die Länder, die Sie z.B mit dem PKW durchfahren, denn die Bestimmungen unterscheiden sich u.U. von Ihrem Zielland, die aber ebenfalls zu erfüllen sind. Allgemeiner Hinweis: Zecken und Mücken können in Mitteleuropa und südlichen Ländern Krankheiten wie z. B. die Leishmaniose auf Ihr Tier übertragen. Fragen Sie daher vor der Reise in Ihrer Tierarztpraxis nach einem geeigneten Schutz. Neu: Der EU-Heimtierausweis ! für die Einreise in EU-Länder. Die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises sind seit 1.10.2004 absolut verbindlich. Es sind Hunde, Katzen und Frettchen davon betroffen 1. Jedes Tier braucht bei Grenzübertritt innerhalb der EU einen EU-Heimtierausweis. 2. Das Tier muß mit einer Tätowierung oder einem Chip ( = Transponder ) gekennzeichnet sein, welches im Ausweis eingetragen sein muß. 3. Das Tier braucht eine Tollwut-Schutzimpfung, die eingetragen sein muß. Die Erstimpfung muß mindestens 21Tage alt sein, sie darf nicht älter als 12 Monaten sein. Für die Länder Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich gelten noch zusäzliche Anforderungen.(siehe unten) Besuchen Sie auch die Internetseite: www.tieraerzteverband.de 1. EU-Länder sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Finnland, Frankreich, Irland*, Italien, Lettland, Littauen, Luxemburg, Malta*, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden*, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (=Großbritannien)*, Zypern. Die mit * gekennzeichneten Länder haben noch zusätzliche Sonderbestimmungen, da sie tollwutfrei sind : 1. Zecken u. Echinococcenbehandlung 2. Tollwut Titerbestimmung in einem zugelassenem Labor. 2. Den EU-Ländern gleichgestellt sind: Die Länder Andorra, Island, Lichtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und der Vatikanstaat sind den EU-Ländern gleichgestellt. (sogen. gleichgestellte Drittländer). 3. Drittländer mit bekannter Tollwutsituation sind: Die Insel Ascension,Antigua u. Barbuda, niederl. Antillen, Australien, Aruba, Barbados, Bahrain, Bermudas, Kanada, Fiji, Falkland Inseln, Kroatien, Jamaika, Japan, St. Kitts u. Nevis, Cayman Inseln, Montserrat, Mauritius, Neu-Kaledonien, Neuseeland, Franz.Polynesien, St. Pierre u. Miquelon, Singapur, St. Helena, USA, St. Vincent u. die Grenadininseln, Vanuatu, Wallis u. Futuna, Mayotte. Achtung! Die Einreise nach Deutschland ist nun u.U. sehr problematisch geworden: Die Wiedereinreise nach Deutschland: aus den Ländern der EU (1.)und den gleichgestellten Drittländern (2.) und den gelisteten Drittländern (3.) ist identisch mit der Ausreise. (EU-Pass, Kennzeichnung, Impfung). Bei Wiedereinreise aus einem ungelistetem Land, welches oben in keiner der drei Listen (1.,2.,3.) steht, müssen Sie zusätzlich die Wirksamkeit der Tollwutimpfung vor der Ausreise aus Deutschland von einem zugelassenem Labor überprüfen lassen. ( Blutprobe ) ! Die Einfuhr bzw. Ersteinreise nach Deutschland: Aus einem EU-Land (1.) bedarf der Tollwutimpfung ( mind. 30 Tage alt ), des EU Passes und der Kennzeichnung. Aus einem gleichgestelltem Land (2.) bedarf der Tollwutimpfung ( mind. 30 Tage alt ) , des EU Passes und der Kennzeichnung. Statt eines EU Passes gilt auch ein amtstierärztliches Gesundheitszeunis. Aus einem gelistetem Nicht-EU-Land (3.) bedarf eines amtstierärztliches Gesundheitszeugnisses, der Tollwutimfung ( mind. 30 Tage alt ) und einer Kennzeichnung. Ungeimpfte Tiere, auch Welpen können momentan nicht mehr einreisen ! Die Mitnahme von ungeimpften Tieren auch Welpen ist verboten. Das Mitnehmen von ungeimpften Straßentieren aus dem Urlaub in diesen Ländern ist daher nicht mehr zulässig. Sie werden u.U. auf Kosten des Besitzers zurückgeschickt oder für 4 Monate in Quarantäne untergebracht. Aus einem nicht gelistetem Land, welches oben in keiner der drei Listen ( 1.,2.,3.) vorkommt bedarf einer Gesundheitsbescheinigung von einem Amtstierarzt. Auch die Kennzeichnung und Tollwutimpfung ist erforderlich. Zusätzlich muß 30 Tage nach der Impfung und 3 Monate vor der Einreise die Wirkung der Impfung von einem zugelassenem Labor bestätigt werden. Ungeimpfte Tiere, auch Welpen können momentan nicht mehr einreisen ! Die Mitnahme von ungeimpften Tieren auch Welpen ist verboten. Das Mitnehmen von ungeimpften Straßentieren aus dem Urlaub in diesen Ländern ist daher nicht mehr zulässig. Sie werden u.U. auf Kosten des Besitzers zurückgeschickt oder für 4 Monate in Quarantäne untergebracht. Welpen und Jungtiere: Einreise aus Eu-Ländern Jungtiere können in den ersten vier Lebensmonaten altersbedingt die Anforderungen nicht erfüllen. Daher dürfen Welpen z.B. Urlaubsfindelkinder nur nach Deutschland einreisen wenn: sie vom Muttertier begleitet werden oder gekennzeichnet sind und einen Heimtierpass und eine spezielle Bescheinigung vom Tierarzt besitzen. Einreise aus Drittländern Drittländer sind Länder, die in einer der obenstenden Listen vorkommen.Die Einfuhr bedarf der Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Einreise aus ungelisteten Ländern Welpen können frühestens mit sieben Monaten eingeführt werden. Sie brauchen dann ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt, in dem auch das Ergebnis des Bluttests dokumentiert ist. Australien/Neuseeland: Informationen unter http://www.affa.gov.au/ Belgien: Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Weitere Informationen erhalten Sie unter: Belgische Botschaft CH: 031-3510462 Bosnien-Herzegowina: Tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis erforderlich. Tollwutschutzimpfung muss mind. 15 Tage vor Einreise erfolgt sein. Anerkannt wird die Impfung ein 6-monatiger Impfschutz. Beide Bescheinigungen müssen im internationalen Impfass eintragen sein. Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen ! Bulgarien: Ab 1.1.07 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Dänemark: incl.:Färöer Inseln, Grönland. Die Einfuhr nach Dänemark von Pitbullterriern und Tosas (sowie Kreuzung mit diesen) sind verboten. Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.daenemark.org/ty/nahrung/haustiere/haustiere.htm oder Dänische Botschaft: +49(0)3050502000 Deutschland: Kampfhunde wie Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist die Einfuhr nicht erlaubt ! Weitere Hunderassen, je nach Vorschrift des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll, ist die Einfuhr verboten. Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Deutsche Botschaft CH: 0313594111 Estland: Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Finnland: Tierärztliches Gesundheitszeugnis, welches eine Behandlung gegen den Bandwurm echinococcus multilocularis aufweist, die frühestens 72 und spätestens 24 Stunden vor Reisebeginn stattfinden muss. Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.finlandemb.de/lemmikit.asp Frankreich: incl.: franz. Guiana, Guadeloupe, Martinique, Reunion. Die Einreise mit Kampfhunden: Kategorie 1: Pitbulls, Boerbulls und Hunde , die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Hunden der Tosa-Rassen zuzuordnen sind ist die Einreise nicht erlaubt. Kategorie 2: Alle Wach- und Schutzhunde ( Rassehunde, American-Staffordshire-terrier, rottweiler, Tosa etc.) dürfen einreisen, aber nur mit Maulkorb und an der Leine geführt, sofern ihr Geburtszeugnis und ihr Stammbaum vorgelegt werden und damit bewiesen werden kann, dass sie der Gruppe Wach- und Schutzhunde angehören Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Griechenland: Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Weitere Informationen erhalten Sie unter: Griechische Botschaft CH: 031-3561414 Großbritannien: Für die folgenden erforderlichen Voraussetzungen sind 7 Monate Vorbereitungszeit erforderlich. Einreisende Tiere müssen sich nach dem "PET Travel Scheme" richten Mindestlebensalter 3 Monate PET-TRAVEL-SCHEME: 1. Markierung mit Mikrochip nach ISO-Form. Falls der Chip dieser nicht entspricht, muss ein Lesegerät vom Tierhalter zur Verfügung gestellt werden. Erst chippen, dann impfen! 2. Tollwutimpfung 3. Prüfen des Impferfolges gegen Tollwut durch Titerbestimmung * , Mindesthöhe 0,5 IU/ml Serum. Zwischen Impfung und Titerbestimmung wird ein Abstand von 4 Wochen empfohlen. 4. Mit dem Tag der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von mindestens 6 Monaten bis zur möglichen Einreise. 5. Eine entsprechende amtliche PETS-Tollwutantikörperbescheinigung muss vom Amtstierarzt ausgestellt werden. 6. In den letzten 24 - 48 Stunden vor der Abreise muss das Tier gegen Bandwürmer und Zecken behandelt werden, dies ist durch eine PETS-Bescheinigung (offizielles Formular) vom Tierarzt zu bestätigen. 7. Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich ist eine Erklärung zu unterschreiben, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU / EFTA-Staaten gehalten wurde. Wird das Tier jährlich gegen Tollwut geimpft, bleibt das Zertifikat gültig, d.h. eine weitere Titerbestimmung ist nicht nötig. Eine Bandwurm- und Zeckenbehandlung muss jedoch vor jeder Einreise erfolgen. Das Mindestalter für die Tollwutimpfung beträgt 3 Monate. Folgende Einreisewege sind erlaubt: mit dem Schiff von Calais und Ostende nach Dover oder von Cherbourg, Caen, St. Malo oder Le Havre nach Portsmouth, von Cherbourg nach Pool und von Roscoff nach Plymouth; über den Kanaltunnel von Calais nach Folkestone; mit dem Flugzeug von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach London-Heathrow. Kampfhunde dürfen nicht mitgenommen werden. Aktuelle Informationen erhalten Sie unter: Britische Botschaft oder unter der PETS-Helpline, Tel. 0044/08702411710 Britische Botschaft CH: 031-3597700 Zugelassene Referenzlabors für Tollwut-Titerbestimmung: Deutschland: * Institut für Virologie, Frankfurter Str. 107 * D-35392 Giessen * Tel.+49(0)641/993 83 50 * Fax:+49(0)641/993 83 59 * E-mail: viro@vetmed.uni-giessen.de * Eurovir Hygiene Institut, Biotechnologiepark, * D-14943 Luckenwalde * Tel./Fax: +49(0)3371/681269 * E-Mail: Eurovir@biogate.com * Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen SÜDBAYERN * Veterinärstr. 2 * D-85764 Oberschleißheim * Tel: +49(0)89/31 56 03 21 * Fax:+49(0)89/31 56 04 59 Österreich: * Bundesanstalt für Tierseuchen-Bekämpfung Robert-Koch-Gasse 17 * 2340 Mödling * Tel:+43(0)2236 46 640 902/906 * Fax: +43(0)2236 46 640 941 Schweiz: * Schweizerische Tollwutzentrale, * Länggass-Str. 122 * 3012 Bern * Tel. + 41(0)31 6312378 * Fax: +41(0)316312534 Irland: Einführungsgenehmigung und 6 Monate Quaranäne sind erforderlich Die Einreise ist nur über Großbritannien unter Einhaltung des PETS möglich. Siehe Großbritannien Leinenpflicht ist Vorschrift. Nähere Informationen bei: Department of Agrculture, Food an Forsety Veterinariy Services Tel.: 00353-16072484, Fax 00353-16762989 Zugelassene Referenzlabors für Tollwut-Titerbestimmung: Deutschland: * Institut für Virologie, Frankfurter Str. 107 * D-35392 Giessen * Tel.+49(0)641/993 83 50 * Fax:+49(0)641/993 83 59 * E-mail: viro@vetmed.uni-giessen.de * Eurovir Hygiene Institut * Biotechnologiepark * D-14943 Luckenwalde * Tel./Fax: +49(0)3371/681269 * E-Mail: Eurovir@biogate.com * Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen SÜDBAYERN, * Veterinärstr. 2 * D-85764 Oberschleißheim * Tel: +49(0)89/31 56 03 21 * Fax:+49(0)89/31 56 04 59 Österreich: * Bundesanstalt für Tierseuchen-Bekämpfung * Robert-Koch-Gasse 17 * 2340 Mödling * Tel:+43(0)2236 46 640 902/906 * Fax: +43(0)2236 46 640 941 Schweiz: * Schweizerische Tollwutzentrale * Länggass-Str. 122 * 3012 Bern * Tel. + 41(0)31 6312378 * Fax: +41(0)316312534 Island: Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Italien: Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Weitere Informationen erhalten Sie unter: Italienische Botschaft: CH 031-3524151 Jugoslawien: Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutschutzimpfung ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgen. Beide Bestimmungen müssen im internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch an der Grenze vorgenommen werden. Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen. Kanada: Es sind folgende Eintragungen im internationalen Impfpass erforderlich: Tollwut-Impfung- sie muss mind. 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf max. 12 Monate zurückliegen. Tierärztliches Gesundheitszeugnis Alternativ werden auch tierärztliche Bescheinigung über Identität, Impfung und Gesundheit in englischer oder französischer Sprache akzeptiert. Kroatien: Der EU-Pass ist generell ausreichend. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen und muss mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgt sein. Bei Tieren, die nur eine Tollwutimpfung eingetragen haben, muss die Tollwutimpfung schon nach 6 Monaten aufgefrischt werden. Lettland: Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Litauen: Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Luxemburg: Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Malta: Eine Einfuhrgenehmigung und 1 Monat Quarantäne erforderlich. Für Kampfhunde ist die Einreise verboten. Weitere Informationen erhalten Sie unter: germanembassy@kemmunet.net.mt Department of Veterinery Services of Malta unter Fax +356-21238105 Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Marokko: Erforderlich ist eine Tollwutimpfbescheinigung. Sie muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 8 Monate alt sein. Außerdem wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) gefordert. Diese Angabe ist von 2001 - bitte gesondert beim zuständigen Konsulat erfragen Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen ! Namibia: Die Einfuhr von Tieren jeder Art unterliegt sehr strengen Bestimmungen. Touristen wird die Mitnahme von Haustieren nicht empfohlen, da diese in den Naturschutzreservaten nicht erlaubt sind. Diese Angabe ist von 2001 - bitte gesondert beim zuständigen Konsulat erfragen Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor der Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen ! Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen ! Niederlande: Die Einreise mit Hunden Typ Pit-Bull-Terrier ist verboten. Bull-Terrier-Rassen wie American-Staffordshire-Terrier und Bull-Terrier gilt Maulkorb- und Leinenpflicht. Bei den letztgenannten Bull-Terrier-Rassen empfiehlt sich die Mitnahme des Stammbuches. In den Niederlanden gilt generell Leinenpflicht. Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Norwegen: Der Hund darf nicht jünger als 7 Monate und die Katze nicht jünger als 16 Monate sein. Tierärztliche Bescheinigung ist erforderlich. Gesundheitsbescheinigung- max. 10 Tage alt. Sie bestätigt die Gesundheit des Tieres und muß eine Behandlung gegen Bandwürmer nachweisen. Diese wird nach 7 Tagen Aufenthalt in Norwegen von einem Tierarzt wiederholt. Impfbescheinigung- sie muss die Tollwutimpfung und das Ergebnis des Nachweises der Tollwut-Antikörper durch eine Blutprobe nachweisen. Die Blutprobe kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der Impfung entnommen werden. Der Antikörper muss mind. 0,5 IU/ml Serum aufweisen. Bei jüngeren Hunden ist dies meistens nicht der Fall, deshalb ist nach 4 Wochen eine zweite Tollwut-Impfung nötig, nach der wieder eine Blutprobe (frühestens 120 Tage) folgt. Hunde müssen vor Einreise gegen Leptospirose (mind. 30 Tage und max. 12 Monate vor Reiseantritt) und gegen Staupe (mind. 30 Tage und max. 24 Monate vor Reiseantritt) geimpft sein. Das Tier benötigt eine lesbare Tätowierung oder einen implantierten Mikrochip (ISO-Standard) zur Identifikation. Kampfhunden, wie Pitbull-Terrier, Tosa Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen ist die Einfuhr nicht erlaubt. Für Hunde mit optischer Ähnlichkeit ist ein Stammbuch mitzuführen. Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten. Für alle Hunde gilt Leinenpflicht und der Kot muss durch mitgebrachte Kotbeutel entfernt werden! Für die Einreise von Schweden gelten die schwedischen Einreisebedingungen. Da die Einreisevorschriften sehr umfassend und zeitaufwendig sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Bemühung. Aktuelle Informationen: www.norwegen.org Rubrik "Reisen" Formulare mit allen Vorschriften erhalten Sie von den norwegischen Botschaften, bzw. Konsulaten. Zugelassene Referenzlabors für Tollwut-Titerbestimmung: Deutschland: * Institut für Virologie, Frankfurter Str. 107 * D-35392 Giessen * Tel.+49(0)641/993 83 50 * Fax:+49(0)641/993 83 59 * E-mail: viro@vetmed.uni-giessen.de * Eurovir Hygiene Institut, Biotechnologiepark * D-14943 Luckenwalde * Tel./Fax: +49(0)3371/681269 * E-Mail: Eurovir@biogate.com * Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen SÜDBAYERN, Veterinärstr. 2 * D-85764 Oberschleißheim * Tel: +49(0)89/31 56 03 21 * Fax:+49(0)89/31 56 04 59 Österreich: * Bundesanstalt für Tierseuchen-Bekämpfung Robert-Koch-Gasse 17 * 2340 Mödling * Tel:+43(0)2236 46 640 902/906 * Fax: +43(0)2236 46 640 941 Schweiz: * Schweizerische Tollwutzentrale * Länggass-Str. 122 * 3012 Bern * Tel. + 41(0)31 6312378 * Fax: +41(0)316312534 Österreich: Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden. Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Weitere Informationen erhalten Sie unter: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: +43(0)1711000 Polen: Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Weitere Informationen erhalten Sie unter: Polnische Botschaft CH: 0313520452 bis 54 Portugal: incl.: Azoren, Madeira. Es gilt Maulkorb- und Leinenpflicht. In Restaurants, an Stränden und öffentlichen Verkehrsmitteln ist Hundeverbot. Sie sind nur in der staatlichen Eisenbahn und auf den Fähren geduldet. Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Weitere Informationen erhalten Sie unter: Portugiesische Botschaft CH: 031-3511773 Rumänien: Ab 1.1.07 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Russland: Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage. Hunde und Katzen benötigen eine gültige Impfung Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen ! Schweden: Bei Einreise von Norwegen gelten die norwegischen Einreisebestimmungen. Die Einfuhr der Tiere ist nicht auf allen Fährwegen erlaubt. Sie ist außerdem nur aus einem EU- oder EFTA-Land möglich. Die Einreise mit Tieren aus Polen ist nicht gestattet. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft, Smittskyddsenheten, S-55182 Joenkoeping, +46(0)36 15 55 33, Schwedisches Konsulat: +49(0)40 450 14 50 oder http://www.schweden.org/pages/haufige/haustiere.htm Schwedische Botschaft CH: 031-3287000 Zugelassene Referenzlabors für Tollwut-Titerbestimmung: Deutschland: * Institut für Virologie, Frankfurter Str. 107 * D-35392 Giessen * Tel.+49(0)641/993 83 50 * Fax:+49(0)641/993 83 59, E-mail viro@vetmed.uni-giessen.de * Eurovir Hygiene Institut, Biotechnologiepark * D-14943 Luckenwalde * Tel./Fax: +49(0)3371/681269 * E-Mail: Eurovir@biogate.com * Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen SÜDBAYERN, * Veterinärstr. 2 * D-85764 Oberschleißheim * Tel: +49(0)89/31 56 03 21 * Fax:+49(0)89/31 56 04 59 Österreich: * Bundesanstalt für Tierseuchen-Bekämpfung * Robert-Koch-Gasse 17 * 2340 Mödling * Tel:+43(0)2236 46 640 902/906 * Fax: +43(0)2236 46 640 941 Schweiz: * Schweizerische Tollwutzentrale * Länggass-Str. 122 * 3012 Bern * Tel. + 41(0)31 6312378 * Fax: +41(0)316312534 Schweiz: Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder mit kupierter Rute ist verboten. Ausgenommen sind Hunde ausländischer Halter, die für Kurzaufenthalte oder Ferien in die Schweiz kommen, sowie die Einfuhr als Umzusgut. Neu: Ab 2007 müssen alle Hunde mit einem Chip versehen sein. Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Slowakische Republik: Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Slowenien: Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Spanien: incl.: Balearen, Canaren, ausgeschlossen Ceuta-Melilla. Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Weitere Informationen erhalten Sie unter: Spanische Botschaft CH: 031-3520412 Tschechische Republik: Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Türkei: Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage zurückliegen und darf höchstens 6 Monate alt sein, das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt werden. Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen ! Weitere Informationen erhalten Sie unter: Türkische Botschaft: +49(0)30275850 Tunesien: Für die Mitnahme von Hunden und Katzen ist eine Impfbescheinigung gegen Tollwut (bei Hunden auch gegen Staupe) erforderlich. Sie muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 6 Monate alt sein. Zudem wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt. Jagdhunde darf man nicht mitnehmen. Diese Angabe ist von 2001 - bitte gesondert beim zuständigen Konsulat erfragen Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen ! Ukraine: Tollwutschutzimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgen und darf höchstens 12 Monate alt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Diese Angabe ist von 2001 - bitte gesondert beim zuständigen Konsulat erfragen Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen ! Ungarn: Für alle Hunde besteht Leinen- und Maulkorbpflicht auf allen öffentlich zugänglichen Plätzen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden. Dies Hunderassen dürfen nur mitgenommen werden, wenn diese kastriert wurden. Ab 1.10.04 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). USA: Hunde und Katzen müssen bei der Einreiseuntersuchung frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sein. Hunde und Katzen müssen 7 - 10 Tage vor Abflug im Heimatland einem praktischen Tierarzt vorgestellt werden, da unbedingt bei Einreise ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist. Ist dies nicht der Fall, trägt der Besitzer die Kosten für weitere amtstierärztliche Untersuchungen. Allerdings sind Hawaii und Guam tollwutfrei, weswegen hier eigene staatliche Quarantäneregelung gelten. Hunde müssen mindestens 30 Tage vor Einreise gegen Tollwut geimpft werden. Es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder sie halten sich für mindestens 6 Monate in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Für Hunde, die aus Tollwutgebieten einreisen gilt: Ein gültiger englischsprachiger oder übersetzter Impfpass muss das Tier begleiten. Neben der Unterschrift des Tierarztes muss dieser die Identität des Tieres einwandfrei nachweisen und Impfdatum sowie Gültigkeitsdauer belegen. Die Impfung darf bei Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers gebracht, wo es spätestens innerhalb von 4 Tagen, aber nicht länger als 10 Tage nach Grenzübertritt geimpft werden und danach dort 30 Tage verbleiben muss. Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor Einreise durchgeführt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen müssen 3 Monate an einem Ort nach Wunsch des Besitzers verweilen und werden dann geimpft. Weissrussland: Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, max. 10 Tage alt. Für die Rückreise nach Deutschland müssen Sie vor Reiseantritt, noch in Deutschland, die Wirkung der Impfung durch ein dafür zugelassenes Labor bestätigen lassen ! Zypern: Ab 1.10.04 könnten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises für den griechischen Teil gelten! Hunde, Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit Mikrochip gekennzeichnet sein. Sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt! (siehe oben). Weitere Informationen erhalten Sie unter: Ministy of Agriculture & Natural Resources & Environment Department of Veterinery Services CY 1417 Nicosia, Tel. 00357-22805200 o. 22805201, Fax: 00357-22332803 E-mail: vet.services@cytanet.com.cy Hinweis: Die hier zusammengestellten Einreisebedingungen sind aus verschiedenen Quellen entnommen. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung www.tierarztpraxis-dr-kienzle.de/tierpensionen.html    

M�nchner Abendzeitung (AZ) 08.08.2001 Seite 1

Nicht jeder Hund muss an die Leine

Hamm.  Gleich welche Rasse oder Gr��e -  einen generellen Leinenzwang f�r  alle Hunde d�rfen Kommunen nicht verh�ngen. Eine solche Reglung verst��t laut Oberlandesgericht Hamm gegen das Grundgesetz. (Az.: 5 Ss Owi 1125/00)

�bersetzungscomputer f�r Hunde ist der absolute Renner

Japan, 29.9.02

Ein �bersetzungscomputer f�r Hunde ist in Japan der absolute Renner. In vielen Gesch�ften war "Bowlingual" - was so viel hei�t wie "wuff-sprachig" - bereits am ersten Verkaufstag vergriffen. Das kleine Ger�t �bersetzt nach Angaben seines Herstellers Takara Co. Ltd. das Bellen von �ber 50 Hunderassen und will damit den Besitzern die Gef�hle ihrer Vierbeiner n�her bringen. Zu diesem Zweck wird das Gebell mithilfe eines am Halsband befestigten Mikrofons aufgezeichnet. Das Empfangsger�t, das ein wenig einem Mobiltelefon �hnelt, analysiert die T�ne und klassifiziert es in sechs Gef�hlskategorien wie traurig, fordernd, froh oder w�tend. Anschlie�end sucht es aus 200 gespeicherten Worten den passenden Begriff heraus und zeigt ihn auf einem LCD-Bildschirm oder erz�hlt es dem Besitzer. Der Spa� kostet 126 Euro, ist aber bisher nur in Japan zu erhalten. Finnischen Hunden ergeht es kaum besser als ihren japanischen Artgenossen. Dort kn�pft Herrchen ihnen zur Jagd ein Mobiltelefon um den Hals, um jeden Schritt zu verfolgen.


Galgenfrist f�r Halter von Rottweilern

Meldung  S�ddeutsche Zeitung M�nchen  61 / 14.03.2003

M�nchen - Halter von Rottweilern haben ein halbes Jahr l�nger Zeit, f�r ihre als Kampfhunde eingestuften Tiere ein Ungef�hrlichkeits-Gutachten einzuholen. Das Innenministerium verl�ngerte am Donnerstag die Frist, da die Gutachter mit der grossen Zahl der Hunde zeitlich �berfordert seien. Wer bis zum 1.April 2003 wenigstens einen Gutachtertermin ausgemacht hat, muss das Papier erst bis zum Jahresende bei seiner Wohnortgemeinde vorlegen. - bislang lag die Frist bei Ende Juni 2003. Das Innenministerium geht von etwa 2000 Rottweilern im Freistaat Bayern aus. Ebenfalls von der neuen Kapfhundeverordnung betroffen sind Rassen Alano, American Bulldog, Perro de Press Canario und Perro de Pressa Mallorquin. F�r das Halten solcher Hunde ist eine Zustimmung der Kommune n�tig. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxddp